:: PRESSEMITTEILUNG ZUM THEMA "ZAHNÄRZTIN GEGEN AUGENARZT" ::

Waltroper Woche vom 27.02.2010 - Ärztin wird selbst Opfer eines Behandlungsfehlers

Wenn Patienten Opfer von Behandlungsfehlern werden ist das immer tragisch. Wenn eine Zahnärztin von einem Augenarzt falsch beraten wird und dadurch ihre Existenz verliert, ist das bitter. Doch genau so ist es einer Waltroper Zahnärztin ergangen. Als sich bei ihr eine Sehschwäche einstellte, wandte sie sich an einen Recklinghäuser Augenarzt. Dieser riet ihr zu einer Laser-Behandlung und erklärte, es bestünde nicht das geringste Risiko. „Dass Ärzte zuweilen ihre Patienten falsch aufklären ist mir aus meiner täglichen Praxis nur zu bekannt. Dass Ärzte sich aber auch untereinander nicht richtig verständigen ist schon delikat“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der die Zahnärztin vertritt. Dass die Beratung unzutreffend und ein sehr großes Risiko gegeben war, ergibt sich aus dem jetzt eingetretenen Schaden. Die Ärztin ist auf einem Auge blind und wird ihre Praxis schließen müssen, steht jetzt vor dem aus. Ein Millionenschaden. „Wäre sie richtig aufgeklärt worden, so hätte sie sich nicht operieren lassen“, erklärte der Patientenanwalt. Die Krux an der Sache: Das Gericht hat angenommen, dass die Zahnärztin auch für eine Augen-OP ausreichende medizinische Kenntnis habe, um die Risiken zu kennen und wies die Klage zurück. „Ich halte das Ergebnis für falsch. Jeder Patient, auch wenn er selbst Arzt ist, muss so aufgeklärt werden, dass er die Risiken, die er eingeht versteht. Das war hier nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Hermann. Als nächstes will der Experte eine Duisburger Klinik in die Verantwortung nehmen, die an der Behandlung beteiligt war und zeigt sich kämpferisch: „Meine Leidenschaft gilt der Hilfe von Patienten. Darum werde ich kämpfen“.
 

Kurier zum Sonntag v. 20.02.2010 - Zahnärztin verliert Auge

Zahnärztin verliert Auge - Patientenanwalt kämpft

Marl. Es muss schon einiges geschehen, damit ein Arzt sich an einen Patientenanwalt wendet. Denn ein solcher vertritt ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Ärzte und Krankenhäuser. Doch wer denkt, Ärzte selbst könnten nicht Opfer ihrer Kollegen werden, der irrt.

Eine Waltroper Zahnärztin unterzog sich einer Laserbehandlung am Auge, bei der nach Aussage ihres Augenarztes keinerlei Risiko bestand. „Diese Beratung war nachweislich falsch“, erklärt Stefan Hermann, der bekannte Patientenanwalt aus Marl. Denn jetzt ist die Zahnärztin auf einem Auge blind und wird ihre Praxis schließen müssen. Anstatt der erwarteten Karriere steht sie jetzt vor dem Aus. Der Schaden geht in die Millionen. „Wäre sie richtig aufgeklärt worden, so hätte sie sich nicht operieren lassen“, so der Experte für Arzthaftung. Allerdings hat das Gericht in der ersten Instanz angenommen, dass eine Zahnärztin auch für eine Augenlaserung genügend eigene medizinische Kenntnisse habe, um die Risiken zu überblicken. Anwalt Hermann entrüstet: „Hier wird meines Erachtens zu Unrecht mit zweierlei Maß gemessen. Nach der Rechtsprechung muss jeder Patient so aufgeklärt werden, dass er die Risiken, die er eingeht, genau kennt, sonst ist seine Einwilligung in die Operation nicht rechtmäßig und der Arzt muss selbst bei gelungener Operation Schmerzensgeld zahlen. Warum eine Zahnärztin die Risiken einer Augen-OP kennen soll, leuchtet mir nicht ein.“

Jetzt geht der Rechtsstreit in die nächste Runde. Der Experte greift sowohl das Gutachten an, als auch eine zweite, an der Behandlung beteiligte Klinik. „Ich sehe keinen Grund aufzugeben, werde für meine Mandantin leidenschaftlich weiterkämpften“, verspricht Hermann.

Bild-Zeitung vom 5. Oktober 2007 – Rubrik „Arzt gegen Arzt“ Zahnärztin gegen Augenarzt

Recklinghausen – Sie liebte ihren Beruf. Zahnärztin Dr. Maria T. (57) war eine erfolgreiche Medizinerin. Vorbei. Heute sagt sie: „Eine Augenentzündung hat mich ruiniert.“

Maria T. ist auf dem linken Auge blind, muss ihre gut laufende Praxis aufgeben. Und klagt gegen ihre Mediziner-Kollegen, denen sie die Schuld daran gibt!

ÄRZTEPFUSCH UNTER ÄRZTEN?

Beim Bohren brauchte Maria T. einen scharfen Blick. Doch als sie immer schlechter sah, ging sie zum Augenarzt. Der habe ihr zunächst Tropfen und Salben verschrieben. Die Beschwerden seien aber nur noch schlimmer geworden. Maria T.: „Er hat dann vorgeschlagen, die Hornhaut abzuschaben. Es half nicht.“

Frustiert suchte sie sich einen anderen Arzt. Der habe sie zu einer Laser-Behandlung überredet: „Die Folge war, dass ich auf dem linken Auge erblindete!“

Vor dem Landgericht Bochum (NRW) verklagt sie nun beide Augenärzte. Es geht um 225 000 Euro Schmerzensgeld – plus Schadensersatz. Ihr Anwalt Stefan Hermann (42): „Der vorsichtig geschätzte Schaden liegt bei 750 000 Euro.“

In ihrer Praxis in Datteln (NRW) muss jetzt eine Kollegin für sie arbeiten: „Ich kann da nichts mehr selber machen, so blind wie ich bin.“ Ihre Stammpatienten haben sich schon andere Ärzte gesucht. Dr. Maria T.: „Meine Praxis steht vor dem Aus. Immer wollte ich den Menschen helfen. Jetzt ist meine Existenz zerstört. Ich habe Schulden, bin körperlich und seelisch am Ende!“

Einer der verklagten Ärzte zu BILD: „Die Vorwürfe sind haltlos.“
 
 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
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Patientenanwältin
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